- Erfahrungsberichte
- Geschichte
- Ratgeber
- Statistiken
- Abwanderung Deutschland
- Arbeitskosten EU
- Beste Städte 2008
- Big Mac Index 2008
- Demokratie-Index 2007
- Die Top 32 Länder
- Die gefährlichsten Länder
- Die teuersten Städte
- ECA Studie 2008
- EU Gesundheitssysteme
- Fortbildung im Ausland
- Happy Planet Index
- Studium im Ausland
- Top-10 Länder 2006
- Top-20 Länder 2005
- Wirtschaftliche Freiheit
- Service
Mit der Riester Rente ins Ausland
Durch die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU ist ein Umzug leicht geworden. Doch gerade ältere Menschen wollen auch den Kontakt zu Kindern und Enkeln behalten.
Die Riester Rente ist beim Auswandern ins Ausland kein Hinderungsgrund mehr. Der Europäische Gerichtshof hat im September 2009 entschieden, dass Riestersparer ihr Erspartes auch im Ausland und für Auslandsimmobilien nutzen dürfen. Einige Restriktionen der Bundesregierung wurden damit gekippt. (Az: C-269/07) Der deutsche Gesetzgeber will die entsprechenden Änderungen zügig umsetzen.
Schon über 1,5 Milionen Menschen haben sich 2008 ihre gesetzliche Rente ins Ausland überweisen lassen. Das sind 5 Prozent der deutschen Rentner (F.A.Z., 11.9. 2009). Sie haben sich einen Traum erfüllt: den Alterswohnsitz im Lieblingsland.
Die beliebtesten Länder
Die meisten Rentner zieht es ...
So leicht geht es mit der Rente ins Ausland
Deutsche Staatsbürger können ihren ständigen Wohnsitz innerhalb der EU frei wählen. Sie erhalten überall ihre volle Rente. Außerhalb der Europäischen Union gilt dasselbe für alle Länder, mit denen Deutschland entsprechende Abkommen geschlossen hat. Dazu gehören unter anderem die USA, Israel und Japan. Und was ist mit der Riester Rente?
Nachbesserung bei der Riesterrente im Ausland
Mit Urteil vom 10.9. 2009 hat der Europäische Gerichtshof Einschränkungen bei Zahlungen der Riesterrente gekippt. Der deutsche Gesetzgeber muss nun zügüg nachbessern, um die Benachteiligung abzustellen. Es widerspricht nach Ansicht der EuG Richter der europäischen Freizügigkeit, wenn der Umzug ins Ausland oder die Nutzung des Ersparten für Immobilien im Ausland mit finanziellen Sanktionen belegt wird.
Ende März hatte die Europäische Kommission die Bundesrepublik verklagt, weil sie in den Bestimmungen eine Diskriminierung sowei einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Freizügigkeit sah. (Az.: C-269-07) Seit 10.9. ist das erwartete Urteil getroffen.






Noch ein Grund mehr
Noch ein Grund mehr auszuwandern!
Riester und Reisefreiheit
Ostzonal