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Sind Umzugskosten absetzbar? Ja.

Sind Sie vor dem Gang ins Ausland berufstätig? Dann können Sie Ihre Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Geben Sie die Kosten in der Einkommensteuererklärung und im Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich an.

Bevor die Steuern uns auffressen...
Kleiner Trost für Auswanderer: auch der Gang ins Ausland ist steuerlich ein Umzug und mindert die Steuerlast.

Prüfen Sie, inwieweit Sie die folgenden Bedingungen erfüllen.

Kosten für privat veranlasste Umzüge

Die meisten Auswanderungen sind nicht beruflich bedingt, sondern eigene Entscheidung. In diesem Fall spricht man steuerlich von einem privat veranlassten Umzug. Auch in dem Fall sind die Umzugskosten laut "Bund der Steuerzahler" steuerlich abzugsfähig. Denn die Kosten sind als haushaltsnahe Dienstleistungen anzusehen.

Absetzen können Sie 20 Prozent von bis zu 3.000 Euro im Jahr. Diese 20% sind (maximal) 600 Euro, die direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden.

Einige Zahlenbeispiele für Umzugskosten

Auslandsumzüge können wesentlich teurer sein; einige umfangreiche Privatumzüge innerhalb der EU mit Spedition belaufen sich auf 10.000 Euro. Andererseits kann man mit wenig Umzugsgut und wenn man selbst packt, mit 3.000 Euro weit kommen: Ein Auswanderer hat für 2.800 Euro seinen Umzug nach Brasilien gemacht. Ein Paar aus dem Ruhrpott hat den Umzug für ca. 5.000 Euro nach Paraguay gemacht (20qm Container). Inklusive Abfertigung am Hafen und Transport nach Paraguay. Hinterher sagten sie, sie hätten soviel an Wohnungseinrichtung nicht mitgenommen, wenn sie vorher gewusst hätten, dass es all das in PY neu viel billiger gibt.

Tipp: Holen Sie unverbindlich Umzugsangebote ein. Immer wieder wird die Frage gestellt: geht das denn auch ins Ausland? Antwort: Ja, Sie erhalten auch bei Auslandsumzügen Angebote geprüfter Speditionen.

Wann kann ich private Umzugskosten absetzen?

  1. Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung ist, dass Sie die Speditionskosten durch Rechnung und Bankbeleg nachweisen können. Reichen Sie das beim FA ein.
  2. Voraussetzung: Es sind Arbeitskosten durch Transportunternehmen entstanden. Denn nur die Arbeitskosten(zzgl. MWSt) können abgesetzt werden. Verpackungsmaterial ist nicht abzugsfähig.

Tipp: Bestehen Sie auf einer Rechnung mit aufgeschlüsselten Einzelposten. Im Fall eines Überseeumzugs per Schiff gilt das gleiche: die Rechnung muss ausweisen, dass es sich um Transportkosten handelt.

Berufsbedingte Umzüge

Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, sind Umzugskosten Werbungskosten. Ob Sie dabei den Arbeitgeber wechseln oder nicht, ist unerheblich.

Sammeln Sie alle Belege für einen Einzelkostennachweis. Oder es greifen diese Pauschbeträge: 1.031,79 EUR für Verheiratete, 515,89 EUR für Alleinstehende und 227,52 EUR je Kind (Stand 2001).

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