Partnervisum / Familienvisum
Partnervisum und Familienvisum für Australien
Auswandern nach Australien als (Ehe-)Partner
Wenn Sie mit einer/einem australische/n oder neuseeländische/n Partner/in (die können auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft) in einer dauerhaften Beziehung zusammen leben - sei es auf Basis einer Ehe, außerehelichen Lebenspartnerschaft oder eingetragener Lebensparterschaft, besteht die Möglichkeit, von einem Verlobten oder (Ehe-)partner zum Zwecke einer Auswanderung nach Australien als Spouse gesponsert zu werden.
Auf der Basis dieses Sponsorships kann ein zunächst zweijärhiges, temporäres Partnervisum für Australien beantragt werden, im Anschluss daran in permanentes Partnervisum. In einigen Fällen ist es auch möglich, sofort ein permanentes Partnervisum zu beantragen.
Auswandern nach Australien als Familienmitglied
Falls sie eine/n Familienagenhörige/ nin Australien haben, welcher der/die letzte/r Angehörige/r ist oder welche/r eine Pflege im Alter durch Sie in Australien benötigt/benötigen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Erteilung eines Familienvisums für Australien. Auch können Kinder (dies gilt sowohl für leibliche Kinder und Adoptivkinder), zum Zwecke des Nachzugs oder auf der Basis einer Adoption nach Australien über ein Family Sponsorship nach Australien auswandern. Auch der Nachzug von ausländischen Eltern australischer Staatsbürger, permanent residents oder in Frage kommender neuseeländischer Staatsbürger ist über die australische Familienzusammenführung möglich.
Die Regierung von Australien unterstützt die Auswanderung nach Australien, um Familien in Australien zusammenzuführen, indem sie Berechtigten eine Vielzahl von verschiedenen Visumsmöglichkeiten anbietet. Auch bei diesen Visumstypen ist es erforderlich, dass Sie durch einen nahen Familienangehörigen in Australien gesponsert werden. Hier bei gelten für das Sponsorship in der Regel strengere Voraussetzungen als beim Partnervisum.
Sponsorship (Partnervisum / Familienvisum)
Der Sponsor muss entweder selbst australischer Staatsbürger sein, eine Daueraufenthaltsgenehmigung haben oder ein zum Sponsern berechtigter neuseeländischer Staatsbürger sein. Ferner muss der Sponsor finanziell dazu in der Lage sein, für einen Antragsteller in Australien finanziell bürgen zu können. Diese Bürgschaft kann auch durch Dritte übernommen werden, so dass diese Bürgschaft mangels Liquidität des beabsichtigten Sponsors nicht von vornherein ausgeschlossen sein muss. Ferner kann der australische Staat vor Erteilung eines Sponsorships die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung fordern, was bei machen Familienvisa der Regelfall ist.