Als Grenzgänger nach Österreich

In diesem Artikel erfahren deutsche Grenzgänger nach Österreich alles, was sie für die Arbeit im Nachbarland wissen müssen.

Flagge Österreich

Beachten Sie den Grundlagen-Artikel über Grenzgänger. Darin finden Sie die Erklärungen und Regelungen, die für alle neun Nachbarländer der Bundesrepublik gelten.

Sie sind ‚Grenzgänger‘ oder auch ‚Grenzpendler‘, wenn Sie täglich vom Wohnort in Deutschland zur Arbeit nach Österreich fahren und nach Arbeitsschluss wieder nach Hause. Das ist der Normalfall.

Grenzgänger Definition 

Grenzgänger im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) DE-AT sind Personen, die: 

  1. ihren Wohnsitz in Deutschland und ihren Arbeitsplatz in Österreich haben oder umgekehrt und
  2. täglich vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz pendeln.

Festlegung Grenzgebiet: 30 km Luftlinie

In der Grenzgänger-Regelung ist festgelegt: Wohnsitz und Arbeitsplatz müssen in einem Bereich von 30 km Luftlinie auf beiden Seiten der Grenze liegen. Es kommt nicht auf die Straßenkilometer an, sondern auf die Entfernung (Luftlinie) von Wohn- und Arbeitsort von der Grenze.

Wie viele Ausnahmen darf man als Grenzgänger machen?

Sie sind als Arbeitnehmer während des ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt. Da drängt sich die Frage auf, wie viele Ausnahmen es geben darf, bis sich am Status als Grenzgänger etwas ändert? Wir sollten an Treffen mit den Kollegen am Feierabend, oder die Pflege privater Kontakte in Österreich denken. Auch solche Anlässe können ja dazu führen, dass es zu spät wird für die Heimfahrt und Sie in Österreich übernachten.

Die Antwort ist: Ein Grenzgänger kann an maximal (!) 45 Arbeitstagen nicht zu seinem Wohnsitz zurückkehren, ohne dass er den Status als Grenzgänger verliert. 

Anders ausgedrückt: Als Grenzgänger dürfen Sie an max. 45 Arbeitstagen pro Jahr in Österreich bleiben. Wenn es mehr Tage im Jahr werden, an denen Sie nicht nach Deutschland zurückkehren, verlieren Sie den Status des Grenzgängers – und dann für das ganze Jahr, nicht nur für den Monat.

Was ist mit Urlaub und mit Fehlzeiten durch Krankheit? Wenn Sie krank sind oder in Urlaub sind, werden diese Zeiten nicht dazugezählt und ändern am Status als Grenzgänger nichts.

Steuern als Grenzgänger

Grundregel: Als Grenzgänger werden Ihre Bezüge im Ansässigkeitsstaat (d.h., in Deutschland) versteuert. Die Grenzgängerregelung gilt für die Einkünfte von Arbeitnehmern, nicht aber für Angestellte im öffentlichen Dienst.

Deutsche Grenzgänger, die in Österreich arbeiten, müssen beim zuständigen deutschen Finanzamt einen Grenzgänger Fragebogen abgeben. Dann erhalten sie eine Bescheinigung, dass sie als Grenzgänger in Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die WKO rät: Der österreichische Arbeitgeber sollte vom Lohnsteuerabzug erst dann absehen, wenn ihm die Bescheinigung vorgelegt wird.

Arbeitsbedingungen in Österreich

Es ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden gesetzlich erlaubt, die Wochenendruhe beträgt 36 Stunden. Sie haben als Grenzgänger einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen pro Jahr. Überstunden werden mit einem Zuschlag von 50% vergolten oder durch Zeitausgleich.

Die Probezeit ist gesetzlich auf einen Monat beschränkt. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis ohne besonderen Grund und ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden.

Kündigung

Die Kündigung kann in Österreich schriftlich oder mündlich erfolgen. Man muss beachten, dass es unterschiedliche Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter gibt.

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