Deutsche Grenzgänger. Ein Überblick.

Deutschland hat sage und schreibe 9 Nachbarländer. Wer im Grenzgebiet lebt, der kann leicht im Nachbarland arbeiten und so einige Vorteile des Auswanderns genießen, ohne Deutschland den Rücken zu kehren.

Schild an der deutschen Grenze

Hier gebe ich einen Überblick zum Thema, bevor wir uns in weiteren Artikeln den einzelnen Ländern zuwenden.

Was bedeutet Grenzgänger im Arbeitsrecht?

Grenzgänger sind Menschen, die im deutschen Grenzgebiet leben und im angrenzenden Nachbarland arbeiten. Sie kreuzen die Landesgrenze, um zur Arbeit zu gelangen und erneut nach Arbeitsschluss – in der Regel täglich, mindestens jedoch einmal wöchentlich. (VO (EG) Nr. 883/ 2004)

Was bedeutet Grenzgänger im Steuerrecht?

Steuerrechtliche Aspekte sind in bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Es kommt immer darauf an, in welchem Land Sie arbeiten. Wir gehen auf die einzelnen Nachbarländer weiter unten ein. 

Ihre Vorteile als Grenzgänger

  • Im Nachbarland finden Sie möglicherweise leichter Arbeit als in Deutschland.
  • Im Nachbarland finden Sie vielleicht einen ähnlichen Job, und zwar besser bezahlt.
  • Als Grenzgänger können Sie u.U. Ihre Steuerlast senken.

Und was ist zu beachten?

  • Sie müssen Ihre Krankenversicherung auf ihre Situation anpassen.
  • Unbedingt zu prüfen ist die Pflegeversicherung, hier v.a. das Pflegegeld.
  • Dass Sie in einem anderen Land angestellt sind, muss auch in den Pflichtversicherungen abgebildet werden: Rentenversicherung, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
  • Ihre steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten sind nur mit unabhängiger Beratung auszuloten.

Besteuerung als Grenzgänger

Die OECD nennt die Besteuerung im Quellenstaat als Normalfall. Wir müssen hier  unterscheiden:

  1. Quellenstaat: Das ist der Staat, wo Sie Geld verdienen. Als Eselsbrücke: Quellenstaat ist das Land, in dem Ihre Geldquelle sprudelt.
  2. Wohnsitzstaat: Wo Ihr Hauptwohnsitz ist.
Quelle in einer Bergwiese

„Zahle deine Steuern dort, wo du arbeitest.“

Die Grundregel heißt: „Zahle deine Steuern dort, wo du arbeitest.“ Wenn aber der Grenzgänger in beiden Staaten im grenznahen Gebiet bleibt, wird doch meist im Wohnsitzstaat besteuert. Es kommt also auf das konkrete Land an, in dem Sie von Deutschland aus arbeiten.

Für die Besteuerung der Grenzgänger sind die Doppelbesteuerungsabkommen maßgebend. Es gibt verschiedene Fälle.

  1. Wohnsitz-Besteuerung: Der Grenzgänger wird im Wohnsitzstaat besteuert (so z. B. nach dem französisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen).
  2. Ebenfalls greift die Wohnsitz-Besteuerung, wenn Sie sich als Arbeitnehmer in dem anderen Staat weniger als 183 Tage pro Kalenderjahr aufhalten. Dann hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht.
  3. Quellensteuer: Der Grenzgänger wird in dem Land besteuert, in dem er arbeitet. So haben z.B. die Niederlande und Deutschland die Frage geregelt.
  4. 2 Länder = 2x Steuerpflicht: Es ist auch noch möglich, dass der Grenzgänger in beiden Staaten Steuern zahlen muss.

Sonderfall? Grenzüberschreitende Telearbeit

Auf Dauer gestellte Heimarbeit kam mit Covid-19 auf. Zuerst gab es nur Regelungen für diese Phase, jetzt wurde eine Dauerregelung erstellt.

Was ist Telearbeit?

Damit ist eine bestimmte Art Heimarbeit gemeint: Die Tätigkeit wird ortsunabhängig erbracht und könnte auch beim Arbeitgeber gemacht werden, aber das ist i.d.R. nicht der Fall. Sondern

  1. Der Arbeitnehmer arbeitet in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem, in welchem sich der Sitz des Arbeitgebers befindet und
  2. Telearbeit stützt sich auf IT, um mit der Arbeitsumgebung des Arbeitgebers sowie zu Beteiligten/Kunden in Verbindung zu bleiben, um die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Seit einigen Jahren werden immer häufiger Arbeiten im Rahmen von Telearbeit ausgeübt. Hierunter versteht man, dass Tätigkeiten an anderen Orten, meist zu Hause, ausgeübt werden. Telearbeit wird durch IT Einsatz  ermöglicht. Das muss nicht dauerhaft sein, aber regelmäßig und notwendig für die Arbeitsabläufe.

Warum ist Telearbeit zum Thema „Grenzgänger“ wichtig?

Es geht um das anwendbare Sozialversicherungsrecht: Dafür ist der physische Arbeitsort ein entscheidendes Kriterium. Folglich kann die Ausübung von Telearbeit zu einem Wechsel des Sozialversicherungsrechts führen, wenn der Angestellte nicht im Staat des Arbeitgebersitzes wohnt. Dies wäre dann der Fall, wenn die (Tele-)Arbeit im Wohnstaat einen Anteil von 25% übersteigt.

Die gute Nachricht: Ein multilaterales Rahmenübereinkommen der EU ermöglicht Beschäftigten ab 01.07.2023, dass unter bestimmten Voraussetzungen im Wohnstaat bis zu 49,99 % der Gesamtarbeitszeit in Form von Telearbeit erbracht werden kann und dennoch das Sozialversicherungsrecht des Mitgliedstaats gilt, in welchem der Arbeitgeber ansässig ist.

Heißt: Telearbeit wurde an die Grenzgänger-Regelungen angepasst, auch sozialversicherungsrechtlich. Mehr Info bei der DVKA.

Landesspezifische Grenzgänger-Regelungen

Mehr zu unseren Nachbarländern:

Grenzgänger nach Tschechien

Belgien, Dänemark, Frankreich in Kürze…