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Türkei: Einreise und Aufenthalt

Derzeit gibt es Änderungen des normalen Ablaufs für Einreise und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

COVID/SARS-2 Veränderte Reisebestimmungen für die Türkei

Flugreisende in die Türkei müssen max. 3 Tage vor der Einreise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen (Transitpassagiere ausgenommen). Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Daraufhin erhalten Reisende den Genehmigungscode („HES-Code“), der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss.

Zudem müssen Einreisende aus Deutschland eines der folgenden Dokumente vorlegen:

  • Negativer PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
  • Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
  • Nachweis der Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
  • Nachweis einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)

Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Aktuelle Bestimmungen auf der Webseite vom Auswärtigen Amt.

Generelle Reisebestimmungen

Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen genügt der Reisepass. Ein Visum wird nicht benötigt. Wenn man sich bereits in der Türkei aufhält und einen längeren Aufenthalt plant, kann man innerhalb von 90 Tagen nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies kann bei der Ausländerabteilung der Polizeidirektion vor Ort (Emniyet Genel Müdürlüğü, Yabancılar Şubesi) getan werden.

Einwandern, Daueraufenthalt, Aufenthaltsgenehmigung

Wenn bereits vor der Einreise ein länger Aufenthalt in der Türkei geplant ist, muss bei einer türkischen Auslandsvertretung ein Visum besorgt werden. Voraussetzungen: gültiger Reisepass, eine Krankenversicherung und der Nachweis des Lebensunterhalts – entweder durch Renten, Vermögen oder aber einen Arbeitsvertrag.

Arten der Aufenthaltserlaubnis

Kurzzeitaufenthalt (Kısa Dönem İkamet İzni)

Gilt für Eigentümer von Immobilien in der Türkei, Geschäftsleute, Touristen u.a. Aufenthaltsdauer zwischen 1 und 2 Jahren möglich.

Familienaufenthalt (Aile İkamet İzni)

Gilt für ausländische Ehepartner oder Kinder eines türkischen Staatsbürgers / Besitzer einer Aufenthaltserlaubnis. Erteilung maximal bis zu 3 Jahre. Die Gültigkeitsdauer kann zeitlich nicht über die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners hinausgehen. Der Lebensunterhalt und ein ausreichender Wohnraum müssen gesichert sein.

Studienaufenthalt (Öğrenci İkamet İzni)

Gilt für Ausländer, die an einer Hochschule in der Türkei studieren wollen. Der Aufenthalt wird für 1 Jahr erteilt und kann bis zur Beendigung des Studiums jeweils um 1 Jahr verlängert werden

Unbefristeter Aufenthalt (Uzun Dönem İkamet İzni)

Diesen kann man nach ununterbrochenem Aufenthalt von mindestens 8 Jahren erhalten.

Antragstellung und Abwicklung

Unter e-ikamet.goc.gov.tr (Generaldirektion für Migration) können sowohl Erst- als auch Verlängerungsanträge in mehreren Sprachen online gestellt werden. Nach dem Online-Antrag wird bei der zuständigen Provinz-Migrationsbehörde ein Termin zur persönlichen Vorsprache mit jedem Bewerber vereinbart. Der Nachweis dieses Termins legalisiert Ihren Aufenthalt bis zum Termin.

Danach entscheidet die Migrationsbehörde über den Antrag.

Identitätsnummer für Ausländer

Wenn Sie im Besitz einer mindestens 6-monatigen Aufenthaltserlaubnis sind, erhalten Sie eine Ausländeridentitätsnummer (Yabancı Kimlik Numarası), mit der Dienstleistungen von Behörden oder privaten Institutionen in Anspruch genommen werden können.

Diese Nummer kann entweder unter tckimlik.nvi.gov.tr ermittelt oder bei der zuständigen Sicherheitsdirektion / Ausländerbehörde (Emniyet Müdürlüğü, Yabancılar Şubesi) beantragt werden.

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