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Polen: Sozialversicherung im Überblick
Die Sozialversicherung in Polen läuft über die ZUS als zentralen staatlichen Versicherungsträger. Die ZUS hat drei Hauptbereiche,
- klassische Sozialversicherung als Oberbegriff für
- Rentenversicherung (Altersrente, Invalidenrente)
- Unfallversicherung
- Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit
- Arbeiteslosenfonds (Absicherung gegen Arbeitslosigkeit)
- Krankenkasse
Die Beitragssätze 1 betragen im Einzelnen
- Rente: 19,52 % (vom Bruttolohn), davon 7,3 % OFE
- Berufsungähigkeit: 6 %
- Krankheit: 2,45 %
- Unfall: 0,67 bis 3,60 % auf Grundlage von PKD bzw. 1,8 % für Firmen ab 9 Mitarbeitern
Folgende Beitragszahlungen kassiert die ZUS und leitet sie an andere Stellen weiter:
- Gesundheit: 9 % (geht an den Nationalen Versicherungsfonds NFZ)
- Arbeitsfonds: 2,45 % (wird an Arbeitsämter abgeführt)
- Fonds garantierter Mitarbeiterleistungen: 0,10 % (geht an FGSP)
(1: Stand 11/ 2008, Quelle: Wikipedia)
Krankengeld
Das Krankengeld beträgt mindestens 80 Prozent vom Lohn. Die ersten 35 Tage zahlt es der Arbeitgeber, danach die Zentrale Sozialversicherungsanstalt (ZUS). Im Normalfall wird Krankengeld bis zu sechs Monaten gezahlt.
Versicherte und deren Familienangehörige haben Anspruch auf kostenlose med. Leistungen. Wie auch in Deutschland, ist die Voraussetzung, dass der der jeweilige Arzt eine Kassenzulassung hat.
Arztbesuch
Die Erstbehandlung erfolgt in der Regel durch einen Allgemeinmediziner. Er stellt gegebenenfalls die Überweisung zum Facharzt aus. Ausgenommen sind u.a. Zahnarzt, Augenarzt, Hautarzt und Psychiater.
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten muss zugezahlt werden. Im Normalfall muss der Patient 30 bis 50 Prozent der Medikamentenkosten zahlen - mindestens einen Grundbetrag von ca. 3 Zloty.
