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Auswandern in die Schweiz. Teil 2

Seit 2007 gibt es für Deutsche die volle Personenfreizügigkeit in der Schweiz: Für die Einreise genügt Reisepass oder Personalausweis. Sechs Monate haben Sie Aufenthaltsrecht, um in der Schweiz Arbeit zu finden. Personenfreizügigkeit bedeutet auch innerhalb der Schweiz freie Wahl des Arbeits- und Wohnortes.

Wer bekommt die Aufenthaltsbewilligung?

  • Selbstständige: die Aufenthaltsbewilligung gilt 5 Jahre und wird automatisch verlängert (Vorlage von Pass und Erwerbsnachweis)
  • Ehegatten und Kinder unter 21 Jahren: Recht auf Familiennachzug. Für sie gilt die Aufenthaltsbewilligung so lange wie für den Ehegatten/ Familienvater

Schweiz, Stadtbild bei Nacht

Die Anmeldung

Nach der Ankunft haben Sie acht Tage Zeit, sich bei der Wohngemeinde anzumelden. Dafür brauchen Sie:

  • Pass / Personalausweis
  • Mitgliedsbestätigung Ihrer Krankenkasse
  • Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde
  • Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung
  • aktuelles Passbild (benötigt jedes Familienmitglied)

Das Recht auf Aufenthalt und Erwerbstätigkeit erhalten Sie, wenn Sie beim Arbeitsamt des zuständigen Kantons folgendes vorlegen:

  • Arbeitsvertrag
  • Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Gültiger Ausweis

Krankenversicherung

Binnen drei Monaten nach Einwanderung müssen Sie sich krankenversichern. Nicht der Arbeitgeber, Sie selbst sind dafür zuständig. Der Versicherungsumfang ist weitgehend bei allen Versicherungen gleich.

Bauernhaus in den Schweizer Alpen

Die Schweiz, wie im Bilderbuch... Idylle in den Alpen

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  • Zermatt am Matterhorn: Das Wahrzeichen der Alpen. Das Skigebiet der Superlative ist das einzige in den Alpen, das ganzjährig geöffnet hat. Ein Tipp für den Urlaub und ein Einstieg, um die Schweiz kennen zu lernen.
  • (externer Link) Umzug in die Schweiz? Infos & Tipps für Zuwanderer auf comparis.ch
Durchschnitt: 4.8 (8 Stimmen)

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als Rentner auswandern wegen Rot-Rot-Grün?

Verfasst von Tobias Schäfer am 19. März 2010 - 17:03.

Nun haben wir schwarz-gelb und wenn Sie ernsthaft "politische Reformunfähigkeiten" als Auswanderungsgrund angeben, sollten Sie vllt zunächst überdenken, weswegen andere Länder nun ausgerechnet Sie gern aufnehmen sollten, wo Sie in ihrem Heimatland schon nicht zurechtkommen mit Dingen, die Ihnen nicht gefallen.

  • Antworten

Rentnerdasein in der Schweiz

Verfasst von Hajo am 14. September 2009 - 12:15.

Auch ich trage mich mit meiner Frau schon seit längerem intensiv mit dem Gedanken, in die Schweiz auszuwandern, weil unser Land offensichtlich nicht mehr reformierbar ist und nur noch von Lobbygruppen regiert wird. Spätestens, wenn am 27.09. Rot/Dunkelrot/Grün durchkommen sollte, ist unseres Bleibens nicht länger. Soviel ich weiß, bleibt man als Rentner in D krankenversichert. Ansonsten reist die Rente/Pension in die Schweiz nach. Ein ansehnliches Vermögen sollte man allerdings schon haben und die Jahreseinküfte sollten 50000 SFr übersteigen.
Für weitere Tips wäre ich dankbar. Welcher Kanton ist am attraktivsten (Steuern, Immobilienpreise, Lebensqualität, etc.)? Das Tessin wäre hübsch, aber da ist die Amtssprache italienisch.

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und als Rentner

Verfasst von Eberhard am 11. August 2009 - 13:21.

und wenn ich als Rentner in die Schweiz auswandern will - geht das, jedenfalls nach dem was hier steht offenbar nicht.

  • Antworten
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